Bringen und Abholen
Ihre Kinder müssen persönlich in der Gruppe abgegeben und abgeholt werden, erst dann beginnt und endet unsere Aufsichtspflicht.
Abholberechtigt sind nur Personen ab einem Alter von 14 Jahren, die im Vertrag von den Eltern angegeben wurden. Falls andere Personen Ihr Kind abholen sollen, bitten wir Sie eine Abholberechtigung der Einrichtung auszufüllen. Falls das Personal diese Person noch nicht gesehen hat, werden wir zusätzlich aus Sicherheitsgründen nach dem Personalausweis fragen.
Bei kurzfristiger Veränderung der Abholperson, bitten wir Sie eine Abholberechtigung auszufüllen und in der jeweiligen Gruppe abzugeben.
Es ist nicht gestattet, über den Gartenzaun zu klettern oder zu springen bzw. ein Kind darüber zu heben.